Immer öfter mieten, bauen oder kaufen deutsche Firmen und Privatpersonen Immobilien in den Niederlanden. Logischerweise hat man dann mit dem niederländischen Immobilienrecht zu tun.
Auf allen Rechtsgebieten des Immobilienrechts kann Lassche Advocaten Sie fachgerecht beraten. Selbstverständlich übernehmen wir für Sie aber auch die Prozessführung durch alle Instanzen, um Ihre bestehenden Ansprüche konsequent durchzusetzen.
Mietrecht
Unsere Anwälte haben sehr weitreichende Erfahrungen und Kenntnisse auf diesem Rechtsgebiet.
Wir beraten und vertreten Sie unter anderem bei mietrechtlichen Problemen im Zusammenhang mit dem Abschluss von Mietverträgen, Mieterhöhungen, Kündigungen, Räumungsverfahren und ähnlichem.
Dies gilt gleichermaßen für das Wohnraummietrecht, wie für das Geschäftsraummietrecht.
Wohnungseigentumsrecht
Wir vertreten Mandanten in allen wohnungseigentumsrechtlichen Angelegenheiten.
Im Rahmen des Wohnungseigentumsrecht stehen die Rechtsbeziehungen der einzelnen Wohnungseigentümer untereinander und zu dem Verwalter im Vordergrund sowie Fragen, die den Hauskauf / Hausverkauf in den Niederlanden und die Nutzung einer Eigentumswohnung betreffen.
Grundstücksrecht
Im Bereich des Grundstücksrechts beraten wir bei Erwerb, Verkauf und Verwaltung von Wohn- und Gewerbegrundstücken in Holland.
Grundstücksrechtliche Aspekte sind im Rahmen von Grundstückskaufverträgen, deren Abwicklung und insbesondere bei Fehlern in der Abwicklung von Wichtigkeit.
In diesen Zusammenhang fallen auch Schadensersatzansprüche bei wissentlich verschwiegenen Mängeln an der Immobilie, sowie Ansprüche auf Minderung wegen Mängeln.
Weiterhin stehen die folgenden Begriffe mit dem Grundstücksrecht im Zusammenhang: Miteigentum, Dienstbarkeiten, Grunddienstbarkeiten, Vorkaufsrecht, Hypothek und Zwangsversteigerung.
Baurecht
Auch Fälle des öffentlichen und privaten Baurechts rundum die Niederländische Immobilie bearbeiten wir für Sie.
Das öffentliche Baurecht erstreckt sich hierbei vor allem auf Fragen im Zusammenhang mit der Baugenehmigung. Das öffentliche Baurecht beinhaltet alle Normen, die beachtet werden müssen, wenn eine bauliche Anlage errichtet werden soll, insbesondere Fragen der bestimmungsgemäßen Nutzung der baulichen Anlage und der Zulässigkeit.
Das private Baurecht beschäftigt sich mit Problemen, welche bei der Errichtung oder beim Umbau von Immobilien auftreten. Dies sind vor allem Streitigkeiten in Zusammenhang mit Handwerkerverträgen, Architektenverträgen usw.
Weiterhin stehen die folgenden Begriffe mit dem privaten Baurecht im Zusammenhang: Gestaltung und Prüfung von Bauverträgen und Generalunternehmerverträgen, durchsetzung von Werklohn- und Gewährleistungsansprüchen.
Auch auf dem Gebiet des Baurechts haben unsere Rechtsanwälte weitreichende Erfahrungen und Fachkenntnisse. Wir sind u.a. Mitglied der niederländischen Fachanwaltsvereinigung für Baurecht (Vereniging voor Bouwrecht-Advocaten).
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Die hier vermeldeten Angaben dienen lediglich als allgemeine Informationen und ersetzen selbstverständlich nicht die spezifische, juristische Beratung unserer Rechtsanwälte.
Selbstverständlich können Sie uns jederzeit anrufen. Wir beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen. Alle Mitarbeiter sprechen fließend Deutsch und Korrespondenz auf Deutsch ist für uns schon seit Jahren eine Selbstverständlichkeit.