1. Lassche Advocaten ist eine Gesellschaft bestehend aus (Kanzlei-) Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Die Gesellschaften mit beschränkter Haftung erfüllen die entsprechenden Anforderungen der niederländischen Anwaltskammer (Nederlandse Orde van Advocaten). Eine Liste der Gesellschafter wird auf Nachfrage zugesandt.
  2. Alle Aufträge von Mandanten betrachtet Lassche Advocaten als ausschließlich an Lassche Advocaten erteilte Aufträge, auch wenn es in der Absicht liegt, dass ein Auftrag von einer bestimmten Person ausgeführt werden soll. Die Anwendung der Artikel 7:404 und 7:407 Absatz 2 Burgerlijk Wetboek wird ausgeschlossen.
  3. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden die Tätigkeiten nach dem Zeitaufwand berechnet, multipliziert mit dem für den jeweiligen Auftrag geltenden Stundenhonorar und mit einem bestimmten Faktor. Bei der Errechnung des Faktors werden die Erfahrung und die Spezialisierung des Anwalts, der den Auftrag tatsächlich ausführt, der Streitwert und die Dringlichkeit, die für diesen Auftrag gilt, berücksichtigt. Die Tätigkeiten werden in Zeiteinheiten zu je 6 Minuten erfasst und abgerechnet. Zusätzlich zu dem Honorar werden 6 % Verwaltungskosten und verauslagten Kosten (für Dritte), sowie MwSt., fällig. Lassche Advocaten hat das Recht das Stundenhonorar jährlich zum 1. Januar an die von ihr neu festgesetzten Stundenhonorare anzupassen. Lassche Advocaten hat jederzeit das Recht Vorschusszahlungen von dem Mandanten zu fordern. Ein entrichteter Vorschuss wird mit der Endabrechnung abgegolten. Bei der Zustellung einer Ladung, Erhebung einer Klage, Einreichung eines Antrags oder Verteidigung gegen eine Klage und bei anderen im Gesetz beschriebenen Fällen haftet Lassche Advocaten oder die Person, die auf der Grundlage irgendeines Rechtsverhältnisses zu Lassche Advocaten den Auftrag tatsächlich durchführt, für die Zahlung der Gerichtsgebühren. In diesen Fällen wird die Handlung, welche die Gerichtsgebühren verursacht, nur verrichtet, wenn der Betrag für die Gerichtsgebühren in Form eines Vorschusses Lassche Advocaten spätestens vier Werktage vor Verhandlungsbeginn beglichen wird.
  4. Die Zahlung der Rechnungen von Lassche Advocaten muss innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen. Wenn diese Frist überschritten wird, befindet sich der Mandant von Rechts wegen in Verzug und schuldet Verzugszinsen, die den gesetzlich geltenden (Handels-) Zinsen entsprechen. Ein Einspruch gegen die Höhe der Rechnung muss Lassche Advocaten schriftlich und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum gemeldet werden. Falls nicht rechtzeitig Einspruch gegen die Höhe der Rechnung erhoben wurde, verfällt das Recht auf Einspruch gegen die Höhe der Rechnung. Falls Lassche Advocaten Eintreibungsmaßnahmen gegen den säumigen Mandanten ergreifen muss, gehen die Kosten dieser Eintreibung – mit einem Mindestsatz von 10% der offenstehenden Rechnung – auf Rechnung des Mandanten. Der Mandant ist nicht zur Aussetzung oder Verrechnung der Zahlung berechtigt.
  5. Lassche Advocaten hat eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen, die den Anforderungen der niederländischen Anwaltskammer entspricht. Die Haftung für Schaden infolge eines Fehlers wird auf denjenigen Betrag begrenzt, für den die abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung haftet, zuzüglich des Eigenanteils der betreffenden Versicherung.
    Alle Klageansprüche und andere Befugnisse des Mandanten gegen Lassche Advocaten verfallen ein Jahr nach dem Zeitpunkt, an welchem dem Mandanten das bekannt wurde oder hätte werden können. Erforderlichenfalls und/oder möglicherweise gelten die Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (auch) als Drittbegünstigtenklausel gegenüber den Rechtsanwälten und allen Personen, die aufgrund eines Rechtsverhältnisses mit Lassche Advocaten die Tätigkeiten für den Mandanten ausführen oder ausgeführt haben, daran beteiligt sind oder waren.
  6. Falls ein Fehler gemacht wird, der zur Haftung führt, ohne dass (vollständige) Deckung einer Berufshaftpflichtversicherung besteht, wird die Haftung begrenzt auf einen Betrag, welcher der doppelten Menge des in Rechnung gestellten Honorars entspricht für denjenigen Auftrag, aus dem sich die Haftung ergibt, höchstens jedoch bis zu einem Betrag zu 50.000,- Euro. Die Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls für den Fall, wenn Lassche Advocaten für Fehler von Dritten, die Lassche Advocaten eingeschaltet hat, haftet oder für fehlerhaftes Funktionieren der von Lassche Advocaten bei der Durchführung des Vertrags verwendeten Apparatur, Software, Dateien, Register oder anderen Sachen, ohne Ausnahme. Lassche Advocaten wird von dem Mandanten ermächtigt eventuelle Haftungsbeschränkungen von Dritten im Namen des Mandanten zu akzeptieren.
  7. Die Beauftragung des Mandanten von Lassche Advocaten beinhaltet auch die Befugnis im Namen des Mandanten Vereinbarungen mit Hilfspersonen zu treffen, wie Gerichtsvollzieher, Dolmetscher/Übersetzer, Sachverständige, Kuriere usw. Lassche Advocaten haftet nicht für die Versäumnisse dieser Dritten.
  8. Der Mandant stellt Lassche Advocaten von allen Ansprüchen Dritter frei, ebenfalls von Kosten für Rechtsbeistand, einschließlich jener, die auf irgendeine Weise mit den für den Mandanten verrichteten Tätigkeiten zusammenhängen. Alle Personen, die bei der Ausführung eines Vertrages eingeschaltet werden, können sich auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen, inklusive früherer Mitarbeiter, einschließlich ihrer eventuellen Erben, falls sie haftbar gemacht werden, nachdem sie aus der Kanzlei von Lassche Advocaten ausgeschieden sind. Der Mandant genehmigt Lassche Advocaten mit der Erteilung des (Inkasso-) Auftrags an Lassche Advocaten ausdrücklich und unwiderruflich der Stichting Derdengelden Lassche Advocaten einen mit der/den offenen Rechnung/en entsprechenden Betrag oder einem Teil dieses Betrags Lassche Advocaten zwecks vollständiger oder teilweiser Begleichung dieser Rechnung/en zu bezahlen.
    Der Mandant erteilt seine Vollmacht erforderlichenfalls die Stichting Derdengelden Lassche Advocaten ausdrücklich und unwiderruflich die bei ihr – der Stichting Derdengelden Lassche Advocaten – zugunsten des Mandanten, bzw. mit ihm verbundenen Gesellschaften/juristischen Personen, verfügbare Saldi, bzw. erhaltene Drittgelder zu Lasten des Mandanten und/oder der mit ihm verbundenen Gesellschaften/juristischen Personen offene Rechnungen von Lassche Advocaten zu begleichen.
    Falls der Mandant oder seine mit ihm verbundenen Gesellschaften/ Rechtspersonen die Fälligkeit, bzw. die Höhe der Rechnung bestreiten, sind Lassche Advocaten und die Stiftung berechtigt zur Verrechnung der unbestrittenen Beträge der betreffenden Rechnung(en) und sind Lassche Advocaten und die Stiftung zudem berechtigt die Zahlung von Beträgen über den bestrittenen Teil der Rechnung(en) auszustellen.
  9. Das Rechtsverhältnis von Lassche Advocaten zu ihren Mandanten unterliegt der niederländischen Gesetzgebung. Das Beschwerdeverfahren von Lassche Advocaten wird auf der Webseite von Lassche Advocaten (www.lassche.nl) vermeldet und auf Nachfrage zugesandt. Alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem Zustandekommen und/oder der Durchführung der Dienstleistung ergeben, einschließlich aller Rechtsstreitigkeiten über bestrittene oder unbezahlte Rechnungen, werden von dem zuständigen Gericht Overijssel, Standort Almelo geschlichtet. Lassche Advocaten hat das Recht auch die Befugnis eines – für den Sitz des Mandanten zuständiges – Gerichts rechtlich anzuerkennen.
  10. Der niederländische Text dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist bindend und erhält immer den Vorzug gegenüber den jeweiligen Übersetzungen. Lassche Advocaten hat jederzeit das Recht diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Die aktuellste Version der allgemeinen Geschäftsbedingungen findet sich auf der Webseite von Lassche Advocaten (www.lassche.nl).
Mandanten über Lassche Advocaten

Rezensionen wurden von echten Mandanten geschrieben, nachdem sie eine Dienstleistung von Lassche Advocaten in Anspruch genommen haben.

0

„Gerade für Deutsche ist es schwierig sich mit den niederländischen Regelungen vertraut zu machen.

Lassche Advocaten hat unsere Firma gut beraten rund um das Thema Arbeitsrecht und erfolgreich unterstützt. Ich habe die Kanzlei als ehrlich und zuverlässig kennen gelernt. Kann mit guten Gewissen eine Empfehlung aussprechen.“

Kurt Schröder

„Wir hatten einen sehr netten Kontakt aufgrund einer in den Niederlanden anhängigen Vollstreckungssache, der uns sehr weitergeholfen hat. Gute und freundliche Beratung, sowohl schriftlich wie auch am Telefon in deutscher Sprache. Ich wurde immer über den Stand der Sache informiert. Mit Lassche Advocaten hat unsere Kanzlei einen guten Partner gefunden.“

Dieter Graf

„Unsere Bank arbeitet seit 2009 sehr gerne mit der Kanzlei Lassche zusammen, meistens in außergerichtlichen Forderungsangelegenheiten. Die Kommunikation ist sehr gut. Wir sind sehr zufrieden mit dem Service.“

Heinz Dietrich
Zurück / Weiter