{"id":644,"date":"2017-11-21T11:32:49","date_gmt":"2017-11-21T10:32:49","guid":{"rendered":"http:\/\/lassche.nl\/?page_id=644"},"modified":"2017-11-23T09:45:04","modified_gmt":"2017-11-23T08:45:04","slug":"verkehrsrecht-in-den-niederlanden","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.lassche.nl\/de\/verkehrsrecht-in-den-niederlanden\/","title":{"rendered":"Verkehrsrecht in den Niederlanden"},"content":{"rendered":"<h2>Was tun bei einem Verkehrsunfall?<\/h2>\n<p>Nach einem schweren Verkehrsunfall, bei dem es z.B. Verletzte gab, muss man die Polizei verst\u00e4ndigen. Sie legt alle Angaben zum Unfall in einem Protokoll, bzw. in einem Polizeibericht fest. Darin stehen die Personalien aller Beteiligten, die Kfz-Kennzeichen und die Versicherungsdaten.<\/p>\n<p>Es ist strafbar, sich von der Unfallstelle zu entfernen, ohne erst diese Angaben zu machen. Kommt die Polizei nicht, muss man sich selbst Namen und Anschrift der Unfallbeteiligten und eventueller Zeugen notieren. Dazu kann man den Europ\u00e4ischen Unfallbericht verwenden, den beide Parteien unterschreiben m\u00fcssen. Es empfiehlt sich, ein Foto oder eine Skizze vom Unfall zu machen.<\/p>\n<p>Wurde die Polizei nicht verst\u00e4ndigt, beispielsweise weil nur ein geringf\u00fcgiger Sachschaden und kein Personenschaden entstanden ist, so sollten Sie unbedingt den bei Ihrer Versicherung erh\u00e4ltlichen Europ\u00e4ischen Unfallbericht ausf\u00fcllen. Entscheidend ist dabei, dass beide Unfallparteien dieses Formular unterschreiben, denn es wird in der Regel als Beweismittel herangezogen. Ferner sollte man sich die Personalien eventueller Zeugen notieren und den Unfallhergang aufschreiben. Hilfreich ist es auch, ein Foto von der Unfallstelle zu machen.<\/p>\n<p>Unterschreiben Sie nie einen Europ\u00e4ischen Unfallbericht unterschreiben, wenn Sie den Inhalt nicht verstehen! Gleiches gilt f\u00fcr andere Erkl\u00e4rungen zur Schuldfrage. Sie sollten das Formular auch nicht unterschreiben, wenn die Unfallbeteiligten unterschiedlicher Meinung zum Unfallhergang sind. Es empfiehlt sich dann doch die Polizei zu benachrichtigen, selbst wenn es sich nur um geringf\u00fcgigen Sachschaden geht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Rechtsverfahren<\/h2>\n<p>Schadensersatzanspr\u00fcche aufgrund von Verkehrsunf\u00e4llen unterliegen dem Prinzip der Verschuldenshaftung. Bei Unf\u00e4llen zwischen einem Kraftfahrzeug und einem nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer (Fu\u00dfg\u00e4nger\/Radfahrer) gilt hingegen der Grundsatz der Gef\u00e4hrdungshaftung. Das hei\u00dft, dass der Fahrer auf jeden Fall haftet, es sei denn, er kann nachweisen, dass h\u00f6here Gewalt im Spiel war. Ist der Fu\u00dfg\u00e4nger oder Radfahrer unter 14 Jahren, haftet der Fahrer in vollem Umfang. Sind sie \u00e4lter als 14 Jahre haftet der Fahrer noch zu mindestens 50%. Was die restlichen 50% anbelangt, h\u00e4ngt die Leistung vom eventuellen Mitverschulden anderer Unfallbeteiligter ab.<\/p>\n<h3>Strafverfahren<\/h3>\n<p>Ein Verkehrsunfall kann durch eine strafbare Handlung herbeigef\u00fchrt worden sein. Ist dies der Fall, bestimmt die Staatsanwaltschaft, ob der Sch\u00e4diger strafrechtlich verfolgt wird. Bereits w\u00e4hrend des Ermittlungsverfahrens kann sich der Gesch\u00e4digte dem Strafprozess als Nebenkl\u00e4ger anschlie\u00dfen. Das Gericht urteilt dann auch \u00fcber die Schadensersatzforderung, unter Voraussetzung, dass diese sich problemlos nachweisen l\u00e4sst. Aus diesem Grund ist die Nebenklage als Verfahren zur Geltendmachung des Schadens nicht gerade \u00fcblich.<\/p>\n<h3>Zivilverfahren<\/h3>\n<p>Den zivile Rechtsweg kann das Opfer einschlagen, wenn es sich dem Strafverfahren nicht als Nebenkl\u00e4ger anschlie\u00dfen m\u00f6chte, wenn das Strafverfahren eingestellt wurde oder wenn die Forderungen komplex sind. Angemessene Rechtsschutzkosten k\u00f6nnen gegebenenfalls geltend gemacht werden.<\/p>\n<h2>Schadensersatz<\/h2>\n<p>Das Opfer kann sich direkt an die Versicherung der Gegenpartei wenden. Wer Schadensersatz fordert, muss beweisen k\u00f6nnen, dass ihm ein Schaden entstanden ist und wie gro\u00df dieser war. Eine allgemeine Unkostenpauschale gibt es in den Niederlanden nicht. Ist der Sch\u00e4diger nicht versichert oder unbekannt geblieben, kann man sich an einen Garantiefonds (Waarborgfonds Motorverkeer) wenden.<\/p>\n<h3>Sachsch\u00e4den<\/h3>\n<p>Es werden ersetzt:<\/p>\n<ul>\n<li>Reparaturkosten werden in der Regel in der \u2013 durch quittierte Rechnungen nachgewiesenen \u2013 H\u00f6he erstattet. Bei Sch\u00e4den ab etwa 750,- Euro ist die Erstellung eines Sachverst\u00e4ndigengutachtens erforderlich. Ein Kostenvoranschlag reicht bei kleinen Sch\u00e4den aus.<\/li>\n<li>Bei Totalschaden erfolgt grunds\u00e4tzlich Erstattung des Zeitwerts abz\u00fcglich des Restwerts auf der Grundlage eines Sachverst\u00e4ndigengutachtens.<\/li>\n<li>Sachverst\u00e4ndigenkosten bei Sch\u00e4den ab etwa 750,- Euro und bei Totalschaden.<\/li>\n<li>Abschleppkosten bis zur n\u00e4chsten geeigneten Werkstatte.<\/li>\n<li>Mietwagenkosten, wenn der Wagen aus beruflichen Gronden gebraucht wird (manchmal auch bei privater Nutzung), abz\u00fcglich ersparter Eigenkosten von etwa 30% f\u00fcr die Dauer der Reparatur, bei Totalschaden f\u00fcr etwa 14 Tage.<\/li>\n<li>Wertminderung bei schweren Sch\u00e4den. Aber durch Gutachten zu beweisen.<\/li>\n<li>Kaskoselbstbeteiligung gegen Vorlage einer entsprechenden Abrechnung der Kaskoversicherung.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Nutzungsausfall, Kreditkosten, Urlaubsbeeintr\u00e4chtigung und sonstige Nebenkosten werden nicht ersetzt.<\/p>\n<h3>Personensch\u00e4den<\/h3>\n<p>Es werden ersetzt:<\/p>\n<ul>\n<li>Heilungskosten soweit sie nicht durch die eigene Krankenversicherung erstattet werden.<\/li>\n<li>Verdienstausfall.<\/li>\n<li>Schmerzensgeld, grunds\u00e4tzlich aber in geringerer H\u00f6he als in Deutschland.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Verj\u00e4hrungsfristen<\/h2>\n<h3>Strafverfahren<\/h3>\n<p>Beteiligt sich das Opfer als Nebenkl\u00e4ger am Strafverfahren, gelten die Verj\u00e4hrungsfristen des Strafrechts. Bei Ordnungswidrigkeiten im Stra\u00dfenverkehr sind dies 2 Jahre. Strafbare Handlungen, die mit einer Geldbu\u00dfe oder Gef\u00e4ngnisstrafe unter 3 Jahren geahndet werden, verj\u00e4hren nach 6 Jahren. Bei Verkehrsdelikten, f\u00fcr die eine Gef\u00e4ngnisstrafe von 3 bis 10 Jahren verh\u00e4ngt wird, betr\u00e4gt die Verj\u00e4hrung 12 Jahre.<\/p>\n<h3>Zivilverfahren<\/h3>\n<p>Die Verj\u00e4hrungsfrist bei Verkehrsunf\u00e4llen ist 5 Jahre ab der Kenntnisnahme vom Schaden und von der haftbaren Person. Die Anspr\u00fcche verj\u00e4hren auf jeden Fall 20 Jahre nach dem Unfall. Die Verj\u00e4hrung bez\u00fcglich der unmittelbaren Forderung gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung tritt nach 3 Jahren ein.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Wollen Sie mehr wissen?<\/h2>\n<p>Die hier vermeldeten Angaben dienen lediglich als ganz allgemeine Informationen und ersetzen selbstverst\u00e4ndlich nicht die spezifische, juristische Beratung unserer Rechtsanw\u00e4lte.<\/p>\n<p>Selbstverst\u00e4ndlich k\u00f6nnen Sie uns jederzeit anrufen. Wir beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen. Alle Mitarbeiter sprechen flie\u00dfend Deutsch und Korrespondenz auf Deutsch ist f\u00fcr uns schon seit Jahren eine Selbstverst\u00e4ndlichkeit.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Was tun bei einem Verkehrsunfall? Nach einem schweren Verkehrsunfall, bei dem es z.B. Verletzte gab, muss man die Polizei verst\u00e4ndigen. Sie legt alle Angaben zum Unfall in einem Protokoll, bzw. in einem Polizeibericht fest. Darin stehen die Personalien aller Beteiligten, die Kfz-Kennzeichen und die Versicherungsdaten. 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